FOB
Free On Board (FOB) Das Handelsgebaren bedeutet den Preis frei an Bord im Lieferhafen. Spezifisch bedeutet es frei an Bord (angegebener Lieferhafen), was normalerweise als Frei an Bord im Lieferhafen bezeichnet wird. Unter diesem Begriff ist der Käufer verantwortlich, ein Schiff zu schicken, um die Waren abzuholen, und der Verkäufer muss die Waren auf das vom Käufer bestimmte Schiff im Lieferhafen und innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist laden und den Käufer rechtzeitig informieren. Die Reling des Schiffs ist die Grenzlinie. Nachdem die Waren während des Ladens die Reling des Schiffs überquert haben, wird das Risiko von dem Verkäufer auf den Käufer übertragen. Unter FOB-Bedingungen muss der Verkäufer die Risiken und Kosten tragen, Exportlizenzen oder andere offizielle Dokumente erhalten und für die Bearbeitung der Exportformalitäten zuständig sein. Der Verkäufer muss auch auf eigene Kosten Dokumente bereitstellen, die beweisen, dass er seine Lieferpflichten entsprechend erfüllt hat. Falls das Dokument kein Transportdokument ist, kann der Verkäufer bei Bedarf des Käufers und auf dessen Risiko und Kosten Unterstützung leisten, um einen Lieferschein oder ein anderes Transportdokument zu erhalten.
Die inländischen Produkte des Kunden werden über unsere Seefracht-, Luftfracht- oder Expresslieferkanäle zu Übersee-Zielhäfen transportiert. Unser Unternehmen kann die Zollabfertigung bereitstellen und einen Frachtbrief für die Selbstabholung des Kunden anbieten. Alternativ können die Kunden die Zollabfertigung selbst durchführen und sich für die Selbstabholung entscheiden.