Die Luftfrachtbriefe fungieren als Vertrag, da die Luftfrachtbriefe nach den einschlägigen Vorschriften selbst ein zwischen dem Verlader und dem Luftfahrtunternehmen unterzeichneter Frachtverkehrsvertrag sind und der Vertrag automatisch abläuft, wenn die Waren am Bestimmungsort ankommen und an den Empfänger übergeben werden.