DDP
Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort) bedeutet, dass der Verkäufer die Einfuhrzollabfertigung am angegebenen Bestimmungsort abschließt und die Waren, die nicht auf dem Lieferfahrzeug entladen wurden, an den Käufer liefert, um die Lieferung abzuschließen. Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten für den Transport der Waren an den angegebenen Bestimmungsort, einschließlich aller "Steuern und Gebühren", die am Bestimmungsort zu zahlen sind, wenn Zollformalitäten erforderlich sind (einschließlich der Verantwortung und des Risikos von Zollformalitäten sowie der Zahlung von Gebühren, Zöllen, Steuern und anderen Abgaben).
Die inländischen Produkte des Kunden werden über unsere Seefracht-, Luftfracht- oder Expresslieferkanäle direkt an bestimmte FBA-Lager versandt.