CIF
"Kosten, Versicherung und Fracht". Der Preis der Ware umfasst bei diesem Geschäft die übliche Fracht vom Verschiffungshafen bis zum vereinbarten Bestimmungshafen und die vereinbarte Versicherungsprämie. Daher muss der Verkäufer neben den gleichen Verpflichtungen wie CFR auch eine Frachtversicherung für den Käufer abschließen und die Versicherungsprämie bezahlen. Gemäß den allgemeinen internationalen Handelspraktiken sollte die vom Verkäufer erworbene Versicherungssumme 10 % des CIF-Preises betragen. Wenn sich Käufer und Verkäufer nicht auf eine bestimmte Versicherungsart einigen, muss der Verkäufer nur die Mindestversicherungsart einholen. Wenn der Käufer eine Kriegsversicherung benötigt, sollte der Verkäufer diese unter der Prämisse erbringen, dass die Versicherungsprämie vom Käufer getragen wird. Wenn der Verkäufer eine Versicherung abschließt, muss diese, wenn möglich, in der Vertragswährung versichert werden.